Buchpräsentation «Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses»
Am Dienstag, 11.11.2025, lud die Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht in das Auditorium der Universität Liechtenstein zur Buchpräsentation der rechtswissenschaftlichen Studie «Das Familienvermögensrecht des Fürstlichen Hauses Liechtenstein» ein. Vor rund 90 interessierten Teilnehmenden gab Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford) Einblick in seine Arbeit und schilderte seine methodische Vorgehensweise.
Die Abendveranstaltung wurde von Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Professorin für Gesellschafts-, Stiftung- und Trustrecht an der Universität Liechtenstein, moderiert. In ihrer Begrüssung wies sie aus rechtshistorischer Sicht darauf hin, dass der von Prof. Dr. Anatol Dutta bearbeitete Themenkomplex bis Anfang des 20. Jahrhunderts im deutschen Rechtskreis noch fester Bestandteil der juristischen Ausbildung war. Insofern greife die Studie zum einen eines der letzten Hausrechte der Welt auf und setzt dieses zum anderen in einen erb- und familienrechtlichen Kontext, was das Buch besonders einzigartig mache.
Eine besondere Ehre war es, dass sich S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein im Anschluss mit Grussworten an das Publikum richtete. Dabei bedankte sich S.D. Erbprinz Alois für die umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung des fürstlichen Hausrechts, welches seiner Familie seit jeher den Erhalt des fürstlichen Vermögens des Hauses Liechtenstein über Generationen hinweg ermöglichte.
In seinen Ausführungen erläuterte Prof. Dr. Anatol Dutta sodann die lange Periode der Familienfideikommisse, welche zunächst die Vermögensordnung prägte. Er beschrieb den Bedarf für eine Neuordnung des Familienvermögens unter Fürst Josef II. und die heutige Ordnung, die sich durch eine bemerkenswerte Kontinuität auszeichnet. Das ungeschriebene Privatfürstenrecht bildet die Basis für ein familienvermögensbezogenes Hausrecht, dessen Fortbestand im liechtensteinischen Recht bis heute eine Ausnahme im europäischen Rechtsraum darstellt – auch dank einer dualistischen Verfassung, die monarchische Wurzeln bewahrt und mit kraftvollen (direkt)demokratischen Elementen kombiniert. Denn anders als bei bürgerlichen Familien handelt es sich beim Fürstlichen Haus um eine juristische Person, die aufgrund ihrer Hausautonomie privatrechtliche Regeln für die Hausmitglieder setzen kann.
